Allgemeine Geschäfts- und
Mietbedingungen der Firma
S&R Chauffeur- & Limousinenservice GmbH
1. Geltungsbereich
die nachfolgenden AGBs gelten ausnahmslos für alle
Rechtsbeziehungen zwischen der Firma S&R Chauffeur-
& Limousinenservice GmbH und dem Mieter, sofern nicht
im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist.
Stehen die AGBs mit Bedingungen des Mieters oder sonstiger
Dritter, die mit S&R Chauffeur- & Limousinenservice
GmbH in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen
diese AGB vor.
2. Allgemeines
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste,
welche freibleibend ist und durch Kalkulationsirrtümer
jederzeit geändert werden kann.
3. Aufträge
3.1 Gegenstand und Ablauf
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand und Ablauf
zweifelsfrei erkennen lassen. Werden Aufträge für Dritte
ausgeführt, ist die Vergütung immer vom Auftraggeber selbst
zu entrichten.
3.2 Fahrzeugreservierungen
Fahrzeugreservierungen haben nur Gültigkeit mit
schriftlicher Bestätigung.
Bei der Auftragsannahme ist immer eine 50 %-ige Anzahlung
fällig.
Die Vergütung ist spätestens vor Auftrag beginn fällig
Preise in Euro beinhalten: 50 km pro Stunde, Fahrer,
Fahrerspesen (Inland), freie An- und Abfahrt (bis 30 km vom
jeweiligen Standort), gesetzliche Umsatzsteuer.
Nicht beinhaltet sind: Eintritte, Park- und Fährkosten,
Straßengebühren, Trinkgelder etc.
4. Rücktritt
4.1 Rücktrittsbeträge
Bei Rücktritt werden folgende Beträge fällig:
bis zu 3 Monate vor Fahrzeugnutzung kostenfrei
bis zu 1 Monat 50 %
bis zu 1 Woche 70 %
danach bis Auftragsbeginn 100 % der jeweiligen Gesamtmiete
4.2 Vertragsrücktritte
Die Firma S&R Chauffeur- & Limousinenservice GmbH
ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn
die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde
eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegenden
Pflicht verletzt, insbesondere die Anzahlung nicht leistet.
5. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten,
widerrechtlichen Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem
Fahrer persönlich und unbegrenzt. Rauchen und der Verzehr
von mitgebrachten Getränken ist in unseren Fahrzeugen nicht
gestattet.
6. Haftung des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich ein verkehrssicheres und
regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug bereitzustellen.
Das Fahrzeug ist wie folgt versichert:
Bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet die
Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme 50 Mio. EUR
pauschal.
Alle Mietangebote gelten ausschließlich für Fahrten mit
Chauffeur.
7. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter
aus dem Mietvertrag, gleich aus welchem Grund, sind
ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer
mindestens grob fahrlässigen Vertragsverletzung des
Vermieters.
In Fällen von unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Stau,
plötzlicher Schaden am Fahrzeug, höhere Gewalt) haftet der
Vermieter nicht und es bestehen keine
Schadenersatzansprüche des Mieters.
Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von
Fahrzeugen durch äußere Umstände übernimmt der Vermieter
keinerlei Haftung.
8. Weisungen des Chauffeurs
Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu
halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder
des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung
nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des
Straßenverkehrs durch eine Beeinträchtigung des Fahrers
dar, sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt,
sie von der Beförderung auszuschließen. Ein Recht auf eine
Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen Fällen
ausgeschlossen.