Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen der Firma
S&R Chauffeur- & Limousinenservice GmbH

1. Geltungsbereich

die nachfolgenden AGBs gelten ausnahmslos für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma S&R Chauffeur- & Limousinenservice GmbH und dem Mieter, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Stehen die AGBs mit Bedingungen des Mieters oder sonstiger Dritter, die mit S&R Chauffeur- & Limousinenservice GmbH in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen diese AGB vor.

2. Allgemeines

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste, welche freibleibend ist und durch Kalkulationsirrtümer jederzeit geändert werden kann.

3. Aufträge

3.1 Gegenstand und Ablauf
Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand und Ablauf zweifelsfrei erkennen lassen. Werden Aufträge für Dritte ausgeführt, ist die Vergütung immer vom Auftraggeber selbst zu entrichten.

3.2 Fahrzeugreservierungen
Fahrzeugreservierungen haben nur Gültigkeit mit schriftlicher Bestätigung.
Bei der Auftragsannahme ist immer eine 50 %-ige Anzahlung fällig.
Die Vergütung ist spätestens vor Auftrag beginn fällig
Preise in Euro beinhalten: 50 km pro Stunde, Fahrer, Fahrerspesen (Inland), freie An- und Abfahrt (bis 30 km vom jeweiligen Standort), gesetzliche Umsatzsteuer.
Nicht beinhaltet sind: Eintritte, Park- und Fährkosten, Straßengebühren, Trinkgelder etc.

4. Rücktritt

4.1 Rücktrittsbeträge
Bei Rücktritt werden folgende Beträge fällig:
bis zu 3 Monate vor Fahrzeugnutzung kostenfrei
bis zu 1 Monat 50 %
bis zu 1 Woche 70 %
danach bis Auftragsbeginn 100 % der jeweiligen Gesamtmiete


4.2 Vertragsrücktritte
Die Firma S&R Chauffeur- & Limousinenservice GmbH ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird, oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegenden Pflicht verletzt, insbesondere die Anzahlung nicht leistet.

5. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten, widerrechtlichen Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer persönlich und unbegrenzt. Rauchen und der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist in unseren Fahrzeugen nicht gestattet.

6. Haftung des Vermieters

Der Vermieter verpflichtet sich ein verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug bereitzustellen. Das Fahrzeug ist wie folgt versichert:
Bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden haftet die Haftpflichtversicherung mit der Deckungssumme 50 Mio. EUR pauschal.


Alle Mietangebote gelten ausschließlich für Fahrten mit Chauffeur.


7. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter aus dem Mietvertrag, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer mindestens grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Vermieters.
In Fällen von unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Stau, plötzlicher Schaden am Fahrzeug, höhere Gewalt) haftet der Vermieter nicht und es bestehen keine Schadenersatzansprüche des Mieters.
Für eine nicht termingerechte Verfügungsstellung von Fahrzeugen durch äußere Umstände übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.

8. Weisungen des Chauffeurs

Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten. Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs oder des Auftragnehmers zuwider oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO, dem PersBefG oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch eine Beeinträchtigung des Fahrers dar, sind der Auftragnehmer oder der Chauffeur berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. Ein Recht auf eine Entschädigung oder Fahrpreiserstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.